Sprechprüfungen Englisch

Sprechprüfungen Englisch

Die mündliche Sprachverwendung hat im Englischunterricht einen besonderen Stellenwert.  Die kommunikative Teilkompetenz Sprechen wird einmal pro Doppeljahrgang im Rahmen einer Sprechprüfung überprüft. Die Sprechprüfung beinhaltet sowohl den Bereich „An Gesprächen teilnehmen“ als auch „Zusammenhängendes Sprechen“. Bei der Beurteilung werden die Bewertungskategorien des mündlichen Teils der Abschlussprüfung beachtet.

In den Jahrgängen 6, 8 und 10 wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle durch eine Sprechprüfung ersetzt. Die Sprechprüfung besteht aus drei Teilen.

Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel 6-8 Minuten in Jahrgang 6, 8-10 Minuten in Jahrgang 8 und in Jahrgang 10 10-12 Minuten. Die Prüfung findet in der Regel als Partnerprüfung statt und wird von zwei Fachlehrern durchgeführt: einem Prüfer (i.d.R. der Fachlehrer/die Fachlehrerin) und einem Protokollanten.

Eine Sprechprüfung in Jahrgang 6 kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Das Schulverwaltungsblatt 10-2015 widmet sein Thema des Monats dieser Prüfungsform:

https://www.nibis.de/uploads/1gohrgs/files/bolhoefer/SVBl-10-2015_Sprechpruefung.pdf